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Palästina Kongress: Auftrittsverbot für britisch-palästinensischen Arzt war rechtswidrig
Das gerichtliche Verfahren um ein Verbot der politischenBetätigung, das im Zusammenhang mit dem letztjährigen Palästina Kongressausgesprochen worden war, ist rechtskräftig abgeschlossen. DasOberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat die Entscheidung desBerliner Verwaltungsgerichts (VG) bestätigt, dass das Auftrittsverbot fürrechtswidrig erklärt hatte.
Der Kläger sollte im April 2024 als Redner auf dem PalästinaKongress auftreten. Das Landesamt für Einwanderung des Landes Berlin untersagtedem britisch-palästinensischen Arzt, an der Veranstaltung persönlichteilzunehmen einschließlich der Darbietung eigener Beiträge. Der Mann durfteauch nicht bei Abwesenheit durch Verwendung von Telekommunikationsmittelnteilnehmen.
Er klagte und bekam vor dem VG Berlin recht, das dasverhängte Verbot der politischen Betätigung als rechtswidrig erachtete. Diegesetzlichen Voraussetzungen für ein solches Verbot hätten nicht vorgelegen.Nach der anzustellenden Gefahrenprognose sei nicht davon auszugehen gewesen,dass die zu erwartende politische Betätigung des Arztes die freiheitlichedemokratische Grundordnung gefährden oder den außenpolitischen Interessen derBundesrepublik Deutschland zuwiderlaufen würde.
Das OVG hat den hiergegen gerichteten Antrag des LandesBerlin auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Die von dem Land vorgelegteBegründung erfülle bereits nicht die gesetzlichen Vorgaben, die eineAuseinandersetzung mit dem Urteil des VG erfordern. Mit seinem Zulassungsantragstelle das Land die Annahmen des VG, dass die Klage als Feststellungsklagezulässig und begründet sei, nicht den Darlegungsanforderungen genügend inFrage. Das OVG hatte sich eigenen Angaben zufolge daher nicht inhaltlich mitden Wertungen des angegriffenen Urteils zu befassen.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.11.2025,OVG 2 N 287/25