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Online-Beglaubigung: Bundesrat billigt Ausweitung

12.07.2022

Am 08.07.2022 haben die Länder ergänzende Regeln zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie gebilligt, die der Bundestag am 23.06.2022 beschlossenen hatte. Das Gesetz weitet vor allem die Möglichkeit der Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen aus.

Die bisherige Beschränkung auf bestimmte Rechtsträger wie Einzelkaufleute, GmbH oder Aktiengesellschaften entfällt. Zudem erstreckt es das Verfahren auch auf Anmeldungen im Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister. Es sieht vor, dass das notarielle Verfahren der Online-Beurkundung auch auf einstimmig gefasste satzungsändernde Beschlüsse sowie auf GmbH-Sachgründungen und Gründungsvollmachten angewendet werden kann.

Das eigentliche Umsetzungsgesetz zur europäischen Digitalisierungsrichtlinie hatte das parlamentarische Verfahren bereits im Jahr 2021 durchlaufen, der Bundesrat hatte es am 25.06.2021 gebilligt. Es tritt größtenteils zum 01.08.2022 in Kraft. Das jetzt vorliegende Gesetz geht über die europäischen Vorgaben hinaus.

Das Gesetz sieht auch eine Ausweitung der Möglichkeiten der Beurkundung mittels Videokommunikation in der Bundesnotarordnung vor.

Das Gesetz kann jetzt teilweise am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, zu großen Teilen am 01.08.2022 und teilweise erst am 01.08.2023 in Kraft treten.

Bundesrat, PM vom 08.07.2022

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