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Omnibus Digital der EU-Kommission: Steuerberaterverband bezieht Stellung

20.02.2026

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat sich zumVorschlag der EU-Kommission für ein Vereinfachungspaket zur Digitalgesetzgebungpositioniert. Er begrüßt die Einführung einer European Business Wallet (EUBW),sieht jedoch bei den geplanten Änderungen im Datenschutz- und DatenrechtsrahmenAnpassungsbedarf.

Für die europäische Wirtschaft gewönnen digital- unddatengetriebene Geschäftsmodelle im internationalen Wettbewerb zunehmend anBedeutung. Gleichzeitig betrachteten viele Unternehmen die bestehenden Digital-und Datengesetze als Innovationshemmnis und als Hindernis für die Entwicklungvon Zukunftstechnologien, erläutert der DStV. Vor diesem Hintergrund habe dieEU-Kommission mit dem "Omnibus Digital" einen Vorschlag für einVereinfachungspaket für den Digitalbereich vorgelegt, das eine strukturelleOptimierung des digitalen EU-Regelwerks zum Ziel hat.

Im Fokus stünden dabei Anpassungen und Vereinfachungenverschiedener Rechtsakte, darunter die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO),die KI-Verordnung sowie das Datengesetz. Teil des Maßnahmenpakets sei außerdemdie EU-Brieftasche für Unternehmen (European Business Wallet – EUBW), dieIdentifizierung, Authentifizierung sowie die sichere Weitergabe elektronischerNachweise und Dokumente ermöglichen solle.

In seiner Stellungnahme fordert der DStV Nachschärfungen beiden geplanten Änderungen im Datenschutz- und Datenrechtsrahmen. DieVerarbeitung personenbezogener Daten für das Training von KI-Systemen dürfeunter Berufung auf das berechtigte Interesse nach der DS-GVO nicht per se alsgerechtfertigt angesehen werden. Ansonsten drohe eine unverhältnismäßigeEinschränkung des Datenschutzrechts. Die Nutzung personenbezogener Daten fürTrainingszwecke sollte vielmehr nur dann erfolgen, wenn alternative Maßnahmen, wiedie Nutzung synthetischer Daten, ausgeschöpft sind. Der DStV merkt allerdingsauch an, dass eine verbesserte Datenverfügbarkeit das Training von KI-Systemenund damit die Innovationsfähigkeit der europäischen Wirtschaft stärken kann.

Nach der bestehenden Fassung der KI-Verordnung müsstenAnbieter und Betreiber sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über einausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Der DStV fordert in diesemZusammenhang eine Begrenzung des Anwendungsbereichs und eine Klarstellung, dassUnternehmen und Kanzleien, die bestehende KI-Systeme lediglich nutzen, vondieser Verpflichtung ausgenommen werden. Kanzleien, die einfache Anwender vonKI-Systemen sind, sollen nicht denselben Anforderungen an ihre Mitarbeiterunterliegen wie Anbieter von KI-Systemen.

Unabhängig davon betont der DStV, dass es im Interesse derKanzleien liegt, ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI bestmöglich zuqualifizieren, um eine sachgerechte und verantwortungsvolle Nutzung imInteresse der Mandanten sicherzustellen. Durch die vom DStV vorgeschlagenenÄnderungen würden die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten dazu angehalten,Betreiber und Anbieter von KI-Systemen bei der Förderung entsprechenderKompetenzen zu unterstützen.

Abschließend begrüßt der DStV die Einführung einerEU-Brieftasche für Unternehmen. Besonders positiv sei, dass der Vorschlag dieNutzung der Brieftasche auch für Selbstständige und Einzelunternehmerermöglicht. Das hält der Steuerberaterverband für von zentraler Bedeutung. DennSteuerberater agierten zunehmend als Digitalisierungsberater und fungierten alsdigitale Schnittstelle zwischen Mandanten und Finanzverwaltung. Zudem sei dieAbbildung von Vertretungs- und Bevollmächtigungsstrukturen in der EUBW vorgesehen.Dies entspreche einer vorherigen Forderung des DStV.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 18.02.2026

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