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Offenlegung von Jahresabschlüssen 2024: Steuerberaterverband bittet erneut um Schonfrist
In Steuerkanzleiensind die Nachwirkungen der Corona-Pandemie noch immer spürbar. Der DeutscheSteuerberaterverband (DStV) fordert deshalb für die Offenlegung derJahresabschlüsse 2024 erneut eine Fristverlängerung.
DieZusatzbelastungen für Steuerberater zögen sich weiter hin. Vor allem dieCorona-Schlussabrechnungen forderten den Berufsstand weiterhin heraus undwürden noch bis 2026 hinein andauern.
Die in denvergangenen Jahren gewährten Schonfristen bei der Offenlegung vonJahresabschlüssen von Kapitalgesellschaften hätten die Steuerberatungsbranchespürbar entlastet, so der DStV.
Auch im Hinblickauf die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024 hat der Verband daher mitSchreiben an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) gebeten, auf dieEinleitung von Ordnungsgeldverfahren bis Ende April 2026 zu verzichten. Nur sokönnten die Kanzleien auch für die Erstellung der Steuererklärungen – für denVeranlagungszeitraum 2024 ende deren reguläre Abgabefrist ebenfalls zum30.04.2026 – den seitens des Gesetzgebers gewährten "Zeitpuffer"tatsächlich nutzen, meint der DStV. Schließlich seien die Arbeiten zuSteuererklärungen und Jahresabschlüssen eng miteinander verzahnt. Ohne einesolche Schonfrist bliebe den Praxen angesichts der gesetzlichenOffenlegungsfrist zum 31.12.2025 kaum ausreichend Spielraum.
DeutscherSteuerberaterverband e.V., PM vom 14.11.2025