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«Offener Fall»: Korrektur eines Berichts führt nicht dazu

08.12.2021

Das Bundeszentralamt für Steuern weist in einer Meldung, die einen Beitrag vom 09.08.2021 ändert, darauf hin, dass die durch das Jahressteuergesetz 2020 bewirkten Änderungen des § 138a Absatz 2 Nr. 1 Abgabenordnung für alle offenen Fälle anzuwenden sind.

Entsprechend der am 25.10.2021 veröffentlichten Auslegung des Begriffs "offener Fall" durch das Bundesfinanzministerium führe die Korrektur eines Berichts jedoch nicht dazu, dass dieser wieder als offener Fall anzusehen sei.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 03.12.2021

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