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Offene Denkmäler: Forderung nach Grundsteuerbefreiung

15.09.2022

Eine Befreiung offener Denkmäler von der Grundsteuer stößt der Verein Familienbetriebe Land und Forst (FaBLF) an. Der Vorsitzende des Vereins, Max von Elverfeldt, gibt zu bedenken, dass Denkmäler zur gelebten Geschichte Deutschlands beitragen. "Aber nur Denkmäler, die gepflegt, geheizt, gelüftet und gelebt werden, bleiben für die Zukunft bestehen". Hierdurch entstünden Denkmaleigentümern oft enorme Kosten, die nicht für jeden gleichermaßen leicht zu stemmen seien.

Vor diesem Hintergrund sollten die Bundesländer eine zusätzliche Belastung von Denkmaleigentümern durch die Grundsteuer überdenken, meint von Elverfeldt. Eine besondere Belastung für die Eigentümer stelle die Grundsteuer dar. Denkmäler würden nahezu gleich bewertet wie moderne private Gebäude. Die Räume in Denkmälern seien jedoch meist größer als in modernen Bauwerken und viele repräsentative Räume würden oft gar nicht genutzt.

"Manch ein Denkmaleigentümer wäre froh, wenn das eigene Gebäude kleiner wäre. Allein das Heizen und Instandhalten verschlingt viel Geld. Wenn hierfür auch noch mehr Grundsteuer für die nicht genutzten Räume anfällt, wird es für viele Eigentümer schwer, das Denkmal so zu pflegen, wie es notwendig wäre. Hier wünschen wir uns ein Entgegenkommen aller Bundesländer, denn die örtlichen Denkmäler stellen einen Zugewinn für die Gemeinde dar, dieser sollte als solcher auch anerkannt werden", so von Elverfeldt.

Der Verband geht noch einen Schritt weiter und fordert für Denkmäler, die sich für die Öffentlichkeit öffnen, eine komplette Befreiung von der Grundsteuer. "Es wäre nur gerecht, wenn solche Denkmäler wie öffentliche Gebäude behandelt werden würden. Für diese fällt nämlich keine Grundsteuer an. Dies sollten die Länder in ihren Regelungen zur Grundsteuer bedenken, um den Erhalt privater Denkmäler und damit die Vielfalt der Denkmäler zu unterstützen", so von Elverfeldt.

Familienbetriebe Land und Forst e.V., PM vom 12.09.2022

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