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Öffentlicher Ertragsteuerinformationsbericht: Soll Transparenz großer multinationaler Unternehmen erhöhen

05.10.2021

Um die Transparenz großer multinationaler Unternehmen zu erhöhen, hat die Europäische Kommission 2016 eine Änderung der Bilanzrichtlinie vorgeschlagen. Ziel ist ein öffentlicher Ertragsteuerinformationsbericht (so genannter öffentlicher Country-by-Country Report) bestimmter Unternehmen. Der Wettbewerbsfähigkeitsrat hat dem Vorschlag am 28.09.2021 in erster Lesung zugestimmt, wie das Bundesfinanzministerium (BMF) meldet.

Die Europäische Kommission habe am 12.04.2016 erstmals einen Vorschlag für einen öffentlichen Ertragsteuerinformationsbericht (so genannter öffentlicher Country-by-Country Report) für multinationale Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Umsatz von über 750 Millionen Euro vorgelegt. Der Vorschlag sehe eine Änderung der Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU) vor.

Am 25.02.2021 sei erstmals eine qualifizierte Mehrheit im Wettbewerbsfähigkeitsrat hergestellt worden. Danach seien informelle Trilog-Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament gefolgt. Am 28.09.2021 habe der Wettbewerbsfähigskeitsrat dem Vorschlag zur Änderung der Bilanzrichtlinie in erster Lesung zugestimmt. Nun müsse noch das Europäische Parlament zustimmen. Anschließend erfolge die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, so das BMF. Die Änderung trete 20 Tage nach Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt in Kraft. Die Mitgliedstaaten hätten dann 18 Monate Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

Wie das BMF erläutert, gibt es länderbezogene Berichte multinationaler Unternehmensgruppen, die den Finanzbehörden zur Verfügung gestellt werden (Country-by-Country Reports für Finanzbehörden), bereits seit längerer Zeit. Diese seien Teil des so genannten Base Erosion and Profit Shifting-Projekts (BEPS-Projekt) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). 2015 sei der Abschlussbericht des Aktionspunkts 13 vorgelegt worden, der unter anderem das Country-by-Country Reporting für Finanzbehörden enthalte.

In Deutschland seien Unternehmensgruppen seit 2016 nach § 138a der Abgabenordung zum Country-by-Country Reporting für Finanzbehörden verpflichtet. Die multinationalen Unternehmensgruppen müssten den Finanzbehörden bestimmte Kennzahlen wie zum Beispiel Umsatzerlöse, gezahlte Ertragsteuern, Gewinn und Eigenkapital mitteilen sowie alle Konzerneinheiten mit jeweiliger Hauptgeschäftstätigkeit auflisten. Die im Rahmen des öffentlichen Country-by-Country Reporting zu veröffentlichenden Kennzahlen seien größtenteils deckungsgleich mit denen des Country-by-Country Reporting für Finanzbehörden.

Öffentliches Country-by-Country Reporting trage damit dazu bei, so das BMF, die Transparenz der wirtschaftlichen Aktivitäten multinationaler Unternehmensgruppen zu erhöhen und eine bessere öffentliche Kontrolle zu ermöglichen. Die Informationen könnten als Grundlage für die öffentliche Diskussion über die Steuerehrlichkeit großer multinationalen Unternehmensgruppen und deren Verantwortung dienen. Dadurch solle das Vertrauen der Bürger in die nationalen Steuersysteme gestärkt werden.

Bundesfinanzministerium, PM vom 01.10.2021

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