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Obligatorische E-Rechnung: FAQ-Katalog des BMF gibt Antworten
Zum 01.01.2025 wird die E-Rechnung verpflichtend. Aus diesem Anlass hat das Bundesfinanzministerium (BMF) jetzt einen FAQ-Katalog online gestellt, der Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur E Rechnung gibt.
Die detaillierte Verwaltungsauffassung könne dem BMF-Schreiben vom 15.10.2024 entnommen werden, fügt das Ministerium hinzu.
Hintergrund: Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 Umsatzsteuergesetz für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Ab 01.01.2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden. Bei der Einführung dieser obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung gelten Übergangsregelungen.
Private Endverbraucher sind von diesen Regelungen nicht betroffen.
Bundesfinanzministerium, PM vom 19.11.2024