Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Nordrhein-Westfalen: Neue Grundsteuerbew...

Nordrhein-Westfalen: Neue Grundsteuerbewertung nicht zu beanstanden

23.09.2024

Das Finanzgericht (FG) Köln hat erstmalig in einem Verfahren verhandelt, das die Bewertung einer Immobilie für die neue Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen betrifft. Es entschied, dass die neue Grundsteuerbewertung nicht zu beanstanden sei.

Die Klage richtete sich gegen einen Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts zum 01.01.2022 nach dem Bundesmodell.

Das neue Bewertungsrecht zur Neufestsetzung der Grundsteuer begegnet nach Ansicht des FG Köln keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.

Das Gericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Finanzgericht Köln, Urteil vom 19.09.2024, 4 K 2189/23, nicht rechtskräftig

Mit Freunden teilen