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Nordrhein-Westfalen: Hundesteuervergleich 2024

05.07.2024

Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) hat die Hundesteuer in den verschiedenen Städten und Gemeinden des Landes verglichen. Das Ergebnis: In vielen Kommunen wurde die Steuer erhöht oder eine Steuer für gefährliche Hunde neu eingeführt.

Laut BdSt ist in Ahlen der erste Hund kostenlos, die Stadt Hagen hingegen verlange 180 Euro. Damit sei Hagen weiterhin Spitzenreiter in NRW und führe auch bundesweit einen der Spitzenplätze an. 30 Kommunen hätten eine Erhöhung der Hundesteuer beschlossen, 14 von ihnen hätten ebenfalls die Steuer für gefährliche Hunde erhöht.

Für gefährliche Hunde sehen laut BdSt 318 Kommunen in NRW einen gesonderten Steuersatz vor. In 15 Kommunen sei der Steuersatz für gefährliche Hunde erhöht, in sieben Kommunen neu eingeführt worden, und zwar in Castrop-Rauxel, Hiddenhausen, Lienen, Steinheim, Unna, Viersen und Waldfeucht.

Legden bleibt laut BdSt weiterhin die günstigste Gemeinde mit einem Steuersatz von 120 Euro. Heimbach und Solingen hingegen verlangten mit 1.200 Euro den höchsten Steuersatz für einen gefährlichen Hund. In 111 Städten und Gemeinden werde eine Vergünstigung des Steuersatzes bei bestandenem Wesenstest angeboten. Vier weitere Städte und Gemeinden böten eine Vergünstigung nur unter bestimmten Voraussetzungen an, zum Beispiel für Tierheim-Hunde oder Hunde bestimmter Rassen (Horn-Bad Meinberg, Ascheberg, Nettersheim, Warburg).

Viele Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen böten für die Hunde, die aus einem Tierheim übernommen werden, eine befristete Steuerbefreiung an – meist für ein Jahr. In 178 Städten und Gemeinden werde diese Steuerbefreiung angeboten. In Castrop-Rauxel, Issum, Erftstadt, Espelkamp, Issum, Rosendahl, Tönisvorst, Unna und Witten wurde sie nach Angaben des BdSt neu eingeführt. In Stolberg habe man die Begrenzung für ein Jahr und einen Hund auf zwei Jahre für alle Hunde erweitert. In Attendorn, Düren, Hattingen, Nordkirchen, Rheda-Wiedenbrück und Kreuzau gelte die Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim unbefristet.

Sozialschwachen Einwohnern (Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt) böten 314 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen eine Vergünstigung an, die meist nur für einen Hund gilt.

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V., PM vom 03.07.2024

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