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Nordrhein-Westfalen Freiwillige Verlängerung der Dienstzeit von Richtern
Die nordrhein-westfälische Landesregierung will es Richternin Nordrhein-Westfalen ermöglichen, ihren Dienst zukünftig bis zum Eintritt des69. Lebensjahres auszuüben. Das Kabinett hat am 28.10.2025 beschlossen, denEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesrichter- undStaatsanwältegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in den Landtageinzubringen.
Während die Regelaltersgrenze für Beamte sowie Richter inNordrhein-Westfalen einheitlich bei 67 Jahren liegt, können Beamte unter näherbestimmten Voraussetzungen auch über das 67. Lebensjahr hinaus im Dienstbleiben. Richtern ist dies bislang nicht möglich.
Durch den Gesetzentwurf soll auch ihnen ermöglicht werden,auf Antrag den Eintritt in den Ruhestand bis zum 69. Lebensjahrhinauszuschieben, wenn keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen. DerAntrag soll außerdem der Mitbestimmung der Personalvertretungen der Richterunterliegen.
Justizministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 29.10.2025