Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Neuregelungen im März 2023: Energiepreis...

Neuregelungen im März 2023: Energiepreisbremse, Einmalzahlung für Studierende und klimafreundliches Bauen

01.03.2023

Die Energiepreisbremsen kommen, Studierende können eine Einmalzahlung beantragen, Energiesparmaßnahmen gelten weiter, Corona-Schutzmaßnahmen entfallen – und der Bau besonders klimafreundlicher Gebäude wird mit günstigen Krediten gefördert. Über diese und andere gesetzliche Neuregelungen im März 2023 informiert die Bundesregierung.

Die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen entlasten Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten. Sie kommen zum 01.03.2023, gelten aber rückwirkend ab Januar 2023. Studierende sowie Fachschüler erhalten in Kürze – auf Antrag – eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro. Auf einer neuen Website können sie sich über die Einmalzahlung von 200 Euro informieren. Es gibt Hinweise zur Antragstellung sowie zur Auszahlung. Zudem hilft eine Hotline weiter.

Die seit September 2022 geltenden Energiesparmaßnahmen werden bis zum 15.04.2023 verlängert: In öffentlichen Arbeitsstätten gilt eine maximale Raumtemperatur von 19 Grad Celsius. Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen dürfen zu bestimmten Zeiten nicht beleuchtet werden.

Kohle und Mineralöl können bis zum 31.03.2024 vorrangig auf der Schiene transportiert werden, sollte es beim Güterverkehr oder in der Binnenschifffahrt eng werden. Damit soll die Energieversorgung gesichert werden.

Die Bundesregierung fördert ab dem 01.03.2023 den Bau besonders klimafreundlicher Gebäude mit günstigen Krediten. Eine höhere Förderung gibt es für Gebäude mit dem Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude Plus". Ziel ist, den CO2-Ausstoß beim Bauen zu verringern.

Die Infektionslage ist seit Wochen stabil. Deshalb fallen nun weitere Corona-Schutzmaßnahmen weg: In Krankenhäusern und Pflegeheimen entfällt die Testpflicht. Das Tragen einer Maske bleibt nur noch für Besucher verpflichtend.

Wer aus China nach Deutschland einreiste, musste vor Reiseantritt einen Antigenschnelltest vorlegen. Das ist nicht mehr nötig. Denn China gilt seit dem 22.02.2023 nicht mehr als Virusvariantengebiet.

Die Grenzwerte für den Energieverbrauch von TV-Geräten werden strenger. Mit der zweiten Stufe der EU-Ökodesign-Verordnung gelten neue Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Geräten.

Bundesregierung, PM vom 27.02.2023

Mit Freunden teilen