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Neue Grundsteuer: Muster-Eilantrag gegen Vollziehung erfolglos

06.06.2025

Vor dem Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg ist ein Eilantrag gegen die Vollziehung der neuen Grundsteuer erfolglos geblieben.

Der Antrag war unter Verwendung eines Musterschreibens gestellt worden, das auch viele andere Antragsteller in beim FG Berlin-Brandenburg und anderen Finanzgerichten anhängigen Verfahren verwendet haben. Er ließ nicht klar erkennen, ob er gegen den Grundsteuerwertbescheid, den Grundsteuermessbescheid oder den Grundsteuerbescheid für das Grundstück der Antragstellerin gerichtet war.

Das FG hat den Antrag unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten geprüft und festgestellt, dass er bei jeder denkbaren Auslegung unzulässig ist. Dagegen hat die Antragstellerin – wiederum unter Verwendung eines Musterschreibens aus dem Internet – eine Anhörungsrüge erhoben, die mit Beschluss vom 07.04.2025 als unzulässig verworfen worden ist. Die von der Antragstellerin erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nach Angaben des FG mit Beschluss vom 27.05.2025 (1 BvR 934/25) nicht zur Entscheidung angenommen.

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.03.2025, 3 V 3046/25

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