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Nachhaltigkeits-Reporting: KMU-Standards verabschiedet

02.09.2025

Die EU-Kommission hat eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten und an Unternehmen verabschiedet, in der die freiwilligen Standards für das Nachhaltigkeits-Reporting (VSME) von kleinen- und mittleren Unternehmen (KMU) festgezurrt wurden. Dies teilt der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt mit.

Die Empfehlungen seien allerdings unverbindlich. Deshalb möchte die EU-Kommission, dass die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen ergreifen, damit KMU in der Wertschöpfungskette, soweit möglich, nur die Daten der VSME übermitteln müssen.

Die VSME sollen einerseits Leitlinien für alle KMU bilden, die freiwillig Nachhaltigkeitsberichte anfertigen wollen, etwa um entsprechende Informationen für Kreditinstitute und Investoren bereitzustellen und damit den Zugang zu Finanzmitteln zu verbessern. Zugleich sollen sie den Verwaltungsaufwand für KMU in der Wertschöpfungskette begrenzen. KMU in der Wertschöpfungskette sind gehalten, Informationen über die Nachhaltigkeit ihres Wirtschaftens an große Unternehmen und Finanzinstitute zu übermitteln, die gemäß der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind.

Laut Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt gliedern sich die VSME in zwei Module: Das Basismodul richte sich insbesondere an Kleinstunternehmen und umfasse elf Bereiche mit den wichtigsten Nachhaltigkeitsindikatoren, die häufig von verpflichteten Unternehmen in der Wertschöpfungskette abgefragt würden. Es enthalte etwa Kernangaben zu Treibhausemissionen und Umweltkennzahlen. Das Zusatzmodul erweitere das Basismodul. Es enthalte neun zusätzliche Bereiche, die oftmals von Banken und Investoren verlangt würden.

Im Gegensatz zu den verpflichtenden Standards sei für die Anwendung der VSME keine Wesentlichkeitsprüfung erforderlich, so der Steuerberaterverband weiter. Vielmehr könnten KMU die Bereiche anwenden, die für ihre Geschäftstätigkeit relevant sind.

Die Empfehlung zu den VSME solle zudem als Grundlage für die künftigen freiwilligen Standards für Unternehmen dienen, die durch das so genannte Omnibus-1-Vereinfachungspaket nicht mehr verpflichtet sind. Dies betreffe Unternehmen, die keine KMU sind, aber nicht den Schwellenwert des Omnibus 1-Pakets«erreichen werden.

Im Gegensatz zu den verpflichteten Standards von Großunternehmen, die mittels delegiertem Rechtsakt verbindlich verabschiedet wurden, habe die EU-Kommission für die VSME aus rechtlichen Gründen lediglich eine unverbindliche Empfehlung veröffentlichen können. Darum appelliere sie an verpflichtete Großunternehmen und Finanzinstitute, die Einholung von Nachhaltigkeitsinformationen, soweit möglich, auf die VSME zu beschränken.

Zugleich empfiehlt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten, geeignete Maßnahmen zu treffen, damit verpflichtete Unternehmen und Finanzinstitute die Datenabfrage gegenüber KMU so weit wie möglich auf Nachhaltigkeitsinformationen nach den VSME beschränken.

Wie alle Nachhaltigkeits-Standards, seien auch die freiwilligen KMU-Standards von der European Financial Reporting Advisory Group entwickelt worden, teilt der Steuerberaterverband abschließend mit.

Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt, PM vom 25.08.2025

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