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MwSt-Vorschriften bei Konsignationslagerregelungen: Deutschland muss sein IT-System anpassen

06.12.2021

Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland zu richten, weil das Land seiner Verpflichtung, anderen Mitgliedstaaten den automatisierten Zugang zu Informationen betreffend Konsignationslagerregelungen über das elektronische Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (MIAS) zu gewähren, nicht nachgekommen ist.

Die Anforderungen an die IT-Systeme in Bezug auf Konsignationslagerregelungen sollen den Mitgliedstaaten helfen, Daten zu Zwecken der Betrugsbekämpfung leichter elektronisch untereinander auszutauschen. Konsignationslagerregelungen gehören zu den Mehrwertsteuer-Vereinfachungen (so genannte Sofortlösungen), die am 01.01.2020 in Kraft getreten sind. Sie erfordern unter anderem, dass die Mitgliedstaaten den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über ihre IT-Systeme gemäß der Verordnung (EG) Nr. 904/2010 des Rates ermöglichen.

Das Versäumnis Deutschlands, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, erschwert es laut Kommission jedoch anderen Mitgliedstaaten, die zur Verhinderung von Mehrwertsteuerbetrug oder Steuerhinterziehung erforderlichen Kontrollen durchzuführen.

Schafft Deutschland nicht binnen zwei Monaten Abhilfe, kann die Kommission den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union verweisen.

Europäische Kommission, PM vom 03.12.2021

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