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Multinationale Unternehmen: EU-Kommission begrüßt Einigung über Mindestbesteuerung

14.12.2022

Die Europäische Kommission begrüßt die angekündigte einstimmige Einigung über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie, mit der eine effektive Mindestbesteuerung großer multinationaler Konzerne gewährleistet werden soll. Mit dieser Einigung komme die EU ihrem Versprechen nach, bei der Umsetzung der Vereinbarung der OECD über eine globale Steuerreform eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Ziel dieser Vorschriften si ein fairer, transparenter und stabiler internationaler Rahmen für die Unternehmensbesteuerung.

Die Richtlinie, die noch im schriftlichen Verfahren förmlich vom Rat angenommen werden muss, umfasst laut Kommission gemeinsame Vorschriften zur Berechnung des effektiven Mindeststeuersatzes von 15 Prozent, damit dieser ordnungsgemäß und einheitlich in der gesamten EU angewandt wird. Der Mindeststeuersatz von 15 Prozent sei von 137 Ländern auf globaler Ebene vereinbart worden.

Die Vorschriften sollen für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Konzerne in der EU mit kombinierten Umsatzerlösen von mindestens 750 Mio. EUR pro Jahr gelten. Sie fänden Anwendung auf alle großen inländischen und internationalen Konzerne, die mit ihrer Muttergesellschaft oder einer Tochtergesellschaft in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind. Für den Fall, dass der effektive Mindeststeuersatz nicht von dem Land angewandt, in dem die Tochtergesellschaft ansässig ist, könne der Mitgliedstaat der Muttergesellschaft gemäß den neuen Bestimmungen eine so genannte Top-up-Steuer erheben. Die Richtlinie gewährleiste auch die effektive Besteuerung in Fällen, in denen die Muttergesellschaft ihren Sitz außerhalb der EU in einem Niedrigsteuerland hat, das keine gleichwertigen Vorschriften anwendet.

Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorschriften bis zum 31.12.2023 umsetzen.

Europäische Kommission, PM vom 13.12.2022

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