Abgabe von Medikamenten: Zur Umsatzsteuerbefreiung
Energiepreisbremsen: Kommen im neuen Jahr
«Mr. Cum Ex»: Acht Jahre Haft wegen Steuerhinterziehung
Das Landgericht (LG) Bonn hat den Steueranwalt Hanno Berger, auch bekannt als "Mr. Cum Ex", am 13.12.2022 wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) nimmt Stellung: So begrüßenswert das Urteil sein mag, zeige es aber auch die Dimensionen von Steuerschlupflöchern und Gestaltungsmöglichkeiten, die nicht unbedingt immer illegal sein müssen. Insgesamt 50 Millionen Euro solle allein Berger mit Cum Ex eingenommen haben, merkt die DSTG an.
Besonders ärgerlich sei, dass der Staat es zulasse, dass die Suche nach möglichen Steuerschlupflöchern ein lukratives Geschäft ist, so DSTG-Bundesvorsitzender Florian Köbler. Denn es gebe zahlreiche Gesetzeslücken, die im großen Stil und zulasten der Gesellschaft ausgenutzt werden.
Aufgabe des Staates müsse es daher sein, Steuerschlupflöcher beziehungsweise schädliche Gestaltungsmöglichkeiten erst gar nicht entstehen zu lassen und bereits bestehende zu beseitigen. Im "gesetzgeberischen Schnell Schnell – das muss noch auf den Weg gebracht werden", wie es besonders in Krisenzeiten zu erleben sei, bleibe die Qualität der Gesetze oftmals auf der Strecke. Köbler nennt als Beispiele die Gaspreisbremse und die Inflationsausgleichsprämie.
Der Fall Hanno Berger sei zudem interessant, so Köbler, weil er die Probleme des öffentlichen Dienstes verdeutlicht, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten, wenn die Privatwirtschaft winkt. Denn vor seiner Tätigkeit als Steueranwalt sei Berger in der Finanzverwaltung tätig und als Regierungsdirektor ranghöchster Steuer-Bankprüfer in Hessen gewesen. Eine große Summe Geld und ein Dienstwagen hätten ihn jedoch die Seiten wechseln lassen. Damit dem öffentlichen Dienst nicht viele kluge Köpfe abwandern und im schlechtesten Fall der Gesellschaft auch noch schaden, müsse der Staat als Arbeitgeber dringend attraktiver werden, fordert Köbler.
Deutsche Steuer-Gewerkschaft, PM vom 14.12.2022