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Mögliche Schulschließungen: Steuerberaterkammer Sachsen kämpft für Anspruch von Steuerberatern auf Notbetreuung

29.11.2021

Mit der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Regelung des Betriebs von Schulen u.a. im Zusammenhang mit der Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (SchulKitaCoVO) vom 20.11.2021 ist der Schulverwaltung die Möglichkeit eröffnet worden, die teilweise oder vollständige Schließung von Schulen anzuordnen, wenn an diesen Infektionen mit dem Coronavirus festgestellt worden sind. In diesem Fall haben Schüler, deren Eltern in bestimmten Berufsgruppen, insbesondere im Bereich der Gesundheitsversorgung und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung tätig sind, Anspruch auf eine Notbetreuung. Dies gilt nach der Verordnung nicht für Steuerberater und ihre Mitarbeiter.

Die Verordnung sei ohne Kenntnis oder gar Mitwirkung der Steuerberaterkammer zustande gekommen, kritisiert die Steuerberaterkammer Sachsen. Vom Inhalt der Verordnung habe die Steuerberaterkammer erst nach deren Erlass Kenntnis nehmen können. Der Vorstand der Kammer setze seitdem die ihm zur Verfügung stehenden Mittel und Wege ein, um zu erreichen, dass die Systemrelevanz des steuerberatenden Berufs wie schon im letzten Jahr anerkannt wird. Angesichts der extremen Arbeitsbelastung in den Kanzleien durch Überbrückungshilfen, Kurzarbeitergeld und die "normale" Steuerdeklaration bestehe bei einem Ausfall weiterer Mitarbeitender die reale Gefahr, dass die Steuerberater ihre immer auch dem Gemeinwohl dienende Arbeit nicht mehr erledigen können. Dies könne nicht im gesellschaftlichen Interesse liegen, betont die Steuerberaterkammer.

Steuerberaterkammer Sachsen, PM vom 26.11.2021

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