Verbilligte Veräußerung eines Hausgrundstücks gegen Rentenzahlungen: Steuerpflichtiger Zinsertrag
Gesetzentwurf: Stärkt Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als Restrukturierungsbeauftragte für Unternehmen
Mineralölsteuer: Nur ein Punkt im Wettbewerb
Die Steuerbelastung für Gasöl für die Landwirtschaft in anderen EU-Mitgliedstaaten ist der Bundesregierung nicht bekannt. Im Übrigen hänge die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft von einer Vielzahl von Faktoren ab, sodass eine isolierte Betrachtung keine belastbaren Aussagen zulassen würde. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/23237) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 19/22826).
Darin wird auch die Steuerentlastung für die Landwirtschaft nach § 57 des Energiesteuergesetzes erläutert. Landwirte hätten die Möglichkeit zur vereinfachten Antragstellung auf diese Steuerentlastung.
Deutscher Bundestag, PM vom 20.10.2020