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Mindeststeuergesetz: Wird geändert
Der Bundestag hat 13.11.2025 den Gesetzentwurf derBundesregierung "zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzungweiterer Maßnahmen" (BT-Drs. 21/1865, 21/2467, 21/2669 Nr. 24) in der vomFinanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 21/2751) angenommen. Zur Abstimmunglag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnungdes Bundestages (BT-Drs. 21/2792) zur Finanzierbarkeit vor.
Abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/DieGrünen mit dem Titel "Steuergestaltung verhindern – Mindeststeuerstärken" (BT-Drs. 21/2245).
Das Gesetz zu Anpassung Mindeststeuergesetzes soll dieVerwaltungsleitlinien der Industrieländerorganisation OECD zur globalenMindestbesteuerung von Unternehmen in deutsches Recht umsetzen. "Einewesentliche Änderung betrifft die Berücksichtigung von latenten Steuern imRahmen der Vollberechnung, die aufgrund eines Wahlrechts oder aufgrundVerrechnung im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oderMindeststeuer-Jahresfehlbetrag nicht ausgewiesen sind", heißt es imGesetzentwurf. Daneben würden als Begleitmaßnahmen einzelneAnti-Gewinnverlagerungsvorschriften zur Vermeidung von Bürokratie auf das"erforderliche Maß" zurückgeführt.
Der Finanzausschuss hatte am 12.11.2025 Änderungen amRegierungsentwurf beschlossen. So seien die Vorgaben der OECD für so genannteSafe Harbours "nunmehr vollständig umgesetzt", heißt es in einem derÄnderungsanträge der Koalitionsfraktionen. Auch die Aufgaben desBundeszentralamtes für Steuern wurden definiert. Eine neue Anwendungsregelungsoll klarstellen, "dass das neu durchzuführende Verfahren desautomatischen Informationsaustausches zu Mindeststeuer-Berichten erstmalig abdem 01.01.2026 anzuwenden ist."
Eine weitere Änderung soll eine Doppelbesteuerung vonBezügen aus Zwischengesellschaften vermeiden. Ferner ist nun eine Klarstellungeingefügt, dass die Wegzugsteuer auch dann nicht entfällt, wennSteuerpflichtige nach substanziellen Gewinnausschüttungen oder substanziellerEinlagenrückgewähr nach Deutschland zurückkehren.
Der Bundesrat forderte in seiner Stellungnahme (BT-Drs.21/2467) unter anderem Änderungen beim Abzug von Sonderbetriebsausgaben inbestimmten Fällen. Die Regierung sicherte in ihren Gegenäußerung zu, denVorschlag der Länder zu prüfen.
Dem abgelehnten Antrag der Bündnisgrünen (BT-Drs. 21/2245)zufolge sollte sich die Bundesregierung auf internationaler und auf EU-Ebenefür die globale Mindeststeuer einsetzen. Außerdem wurde verlangt, dieinternationale Steuerkooperation und Infrastruktur zur Erfassung von Vermögenund den Austausch von Bankdaten weiter zu verbessern. Nach Angaben der Fraktionentgehen den öffentlichen Kassen durch Steuertricks von Konzernen jährlichMilliardeneinnahmen.
Deutscher Bundestag, PM vom 13.11.2025