Treaty Override: Verfassungsmäßigkeit bleibt offen
Stromsteuergesetz: Finanzausschuss billigt Änderung
Mindeststeuer: Anpassung mit Änderungen gebilligt
Der Finanzausschuss des Bundestages hat Änderungen amEntwurf des Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes (BT-Drs. 21/1865)gebilligt. So seien die Vorgaben der Industrieländerorganisation OECD für so genannteSafe Harbours "nunmehr vollständig umgesetzt", heißt es in einem derÄnderungsanträge der Koalitionsfraktionen. Auch die Aufgaben desBundeszentralamtes für Steuern wurden definiert. Eine neue Anwendungsregelungsoll klarstellen, "dass das neu durchzuführende Verfahren desautomatischen Informationsaustausches zu Mindeststeuer-Berichten erstmalig abdem 01.01.2026 anzuwenden ist."
Eine weitere Änderung soll eine Doppelbesteuerung vonBezügen aus Zwischengesellschaften vermeiden. Ferner ist lautKoalitionsfraktionen nun eine Klarstellung eingefügt, dass die Wegzugssteuerauch dann nicht entfällt, wenn Steuerpflichtige nach erfolgten substanziellenGewinnausschüttungen oder erfolgter substanzieller Einlagenrückgewähr nachDeutschland zurückkehren.
Insgesamt regelt der Gesetzentwurf die Umsetzung derVerwaltungsleitlinien der Industrieländerorganisation OECD zur globalenMindestbesteuerung von großen international tätigen Unternehmen. Dafürvotierten allein die Fraktionen der CDU/CSU und SPD. Dagegen stimmten dieFraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der AfD. Die Fraktion Die Linkeenthielt sich.
Thema in der Ausschusssitzung war unter anderem dieAbschaffung der Lizenzschranke. Diese begrenzt bisher die steuerlicheAbzugsfähigkeit grenzüberschreitender Lizenzzahlungen innerhalb eines Konzerns.Auch in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf diskutierten diegeladenen Sachverständigen über das Thema. Die Fraktion von Bündnis 90/DieGrünen forderte in einem Antrag (BT-Drs. 21/2245) unter anderem den Erhalt derbisherigen Regelungen. Dieser stieß im Finanzausschuss indes auf Ablehnung derFraktionen der CDU/CSU, SPD und AfD, dafür stimmte die Fraktion Die Linke.
Die zweite und dritte Lesung steht für den 13.11.2025 aufder Tagesordnung des Bundestags.
Deutscher Bundestag, PM vom 12.11.2025