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Mieter: Die wichtigsten Grundsteuer-Infos

14.02.2025

Obwohl Mieter die Steuer nicht direkt zahlen, kann die Grundsteuer über die Betriebskosten an sie weitergegeben werden. Diese indirekte Belastung macht die Grundsteuerreform auch für sie relevant. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen informiert.

Die Grundsteuer dürfe umgelegt werden. Sie gehöre zu den umlagefähigen Betriebskosten (§ 556 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch). Es könne also sein, dass höhere Grundsteuern die Nebenkostenabrechnungen belasten. Allerdings sei die Umlage der Grundsteuer nur dann zulässig, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. In den allermeisten Fällen ist das laut BdSt der Fall. Fehlt eine solche Vereinbarung jedoch, dürfe der Vermieter die Grundsteuer nicht auf den Mieter umlegen.

Eine gesetzliche Deckelung für die Höhe der umlegbaren Grundsteuer existiere nicht. Allerdings müsse die Umlage transparent und gerecht erfolgen. In der Regel werde die Grundsteuer anteilig entsprechend der Wohnfläche auf die Mieter verteilt.

Hinsichtlich der Frage, wie stark die Nebenkosten für betroffene Mieter durch die Grundsteuerreform steigen, gibt der BdSt an, dass die Auswirkungen von der individuellen Grundsteuerbelastung der Immobilie und den Entscheidungen der Kommunen über den Hebesatz abhängen. In städtischen Lagen werde mit deutlichen Anstiegen gerechnet.

Dabei sei der Hebesatz, den jede Kommune individuell festlegt, ein wesentlicher Faktor für die Grundsteuerhöhe. Mieter in Gemeinden mit hohen Hebesätzen könnten besonders betroffen sein.

Vermieter seien verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung transparent zu gestalten. Mieter könnten beim Vermieter nachfragen, ob und in welcher Höhe die neue Grundsteuer in die Nebenkosten einfließt. Allerdings haben Mieter laut BdSt keinen direkten Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer oder die Hebesätze. Bei Fehlern in der Nebenkostenabrechnung könnten sie aber Widerspruch einlegen. Außerdem könnten Mieter ihren Vermieter bitten, die neue Grundsteuerbescheide auf Richtigkeit zu prüfen. Dies liege jedoch allein im Ermessen des Vermieters.

Abschließend teilt der BdSt Nordrhein-Westfalen mit, dass bislang keine spezifischen Hilfen für Mieter im Zusammenhang mit der Grundsteuer geplant seien.

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V., PM vom 13.02.2025

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