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Menschen mit Behinderungen: Einheitlicher Behindertenausweis und Parkausweis sollen Reisen erleichtern
Bei Reisen in andere Mitgliedstaaten der EU sollen Menschen mit Behinderungen künftig von Sonderkonditionen und besseren Rechten beim Parken profitieren. Die EU-Kommission schlägt einen einheitlichen Europäischen Behindertenausweis und einen verbesserten Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen vor. Beide sollen EU-weit anerkannt sein.
Um die Benutzerfreundlichkeit zu fördern und den Verwaltungsaufwand zu verringern, sollen die Mitgliedstaaten gemäß der vorgeschlagenen Richtlinie verpflichtet werden, die Ausweise sowohl in physischer als auch in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Die Bedingungen und Regelungen für die Ausgabe oder den Entzug der Ausweise sollen in barrierefreien Formaten öffentlich zugänglich gemacht werden müssen. Auch sollen die Mitgliedstaaten gewährleisten müssen, dass Dienstleistungsanbieter Informationen in barrierefreien Formaten über Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen für Menschen mit Behinderungen bereitstellen.
Um die Einhaltung der Regeln zu gewährleisten, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen, ihre Vertretungsorganisationen und die einschlägigen öffentlichen Stellen erforderlichenfalls rechtliche Schritte nach nationalem Recht einleiten können. Nach der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, bei Verstößen Geldbußen zu verhängen und Abhilfemaßnahmen zu treffen.
Der Kommissionsvorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert. Nach seiner Annahme haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um die Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Europäische Kommission, PM vom 06.09.2023