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Meldung der IBAN zur Auszahlung öffentlicher Mittel: FAQ-Katalog auf den Seiten des Bundeszentralamt für Steuern

12.12.2023

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) dazu ermächtigt, zu natürlichen Personen die Kontoverbindungen (IBAN und gegebenenfalls BIC) zu speichern, um künftig eine unbare Auszahlung von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu ermöglichen (§ 139b Absatz 3a Abgabenordnung).

Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) meldet, ist zu diesem Themenbereich auf der Internetseite des BZSt ein FAQ-Katalog mit vielen hilfreichen Informationen veröffentlicht worden. Ein Merkblatt für fremdsprachige Bürger fasse außerdem die wichtigsten Informationen zu den Übermittlungsmöglichkeiten der Kontoverbindung (IBAN und gegebenenfalls BIC) zusammen. Das Merkblatt ist laut BMF in verschiedenen Sprachen abrufbar. In Kürze würden auf der Internetseite des BZSt Übersetzungen in weiteren Sprachen verfügbar sein.

Bundesfinanzministerium, PM vom 11.12.2023

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