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Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen: Soll besser gegen Missbrauch geschützt werden

11.06.2025

Um Geldwäsche-Verdachtsfälle zu melden, soll künftig eine Zwei-Faktor-Authentifizierung am zentralen Meldeportal der Financial Intelligence Unit (FIU) erforderlich sein. Wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) meldet, sind Anwälte hiervon ebenfalls betroffen und sollten ihre im Meldeportal hinterlegten E-Mail-Adresse aktuell halten.

Seit Anfang 2024 seien Anwälte verpflichtet, sich im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML Web) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu registrieren. Die FIU teile mit, dass sie für den Zugang zum Portal goAML Web eine Zwei-Faktor-Authentifizierung einführen wolle. Künftig werde daher zusätzlich zu Benutzername und Passwort ein Verifizierungscode zur Anmeldung erforderlich sein. Die Umstellung solle voraussichtlich zum 01.09.2025 erfolgen.

Mit der Einführung der Zwei-Faktor-Authentifizierung wolle die FIU die Sicherheit der Anmeldung in ihrem Meldeportal sowie der dort gespeicherten Daten erhöhen und Missbrauchsmöglichkeiten verringern, erläutert die BRAK. Hierfür werde ein weiterer Sicherungsmechanismus implementiert, der unbefugten Dritten den Zugriff weiter erschweren soll.

Vor der Umstellung werde die FIU an die in goAML Web registrierten Verpflichteten eine E-Mail mit einem Verifizierungscode an ihre hinterlegte E-Mail-Adresse senden. Die FIU bitte daher Anwälte, zu überprüfen, ob die von ihnen in goAML Web hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell ist.

Bundesrechtsanwaltskammer, PM vom 06.06.2025

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