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Mehrwertsteuervorschriften: Spanien soll wegen Nichteinhaltung vor den EuGH

13.03.2026

Weil Spanien zwei Richtlinien im Mehrwertsteuerbereich nichtumgesetzt hat, hat die EU-Kommission beschlossen, den EU-Mitgliedstaat vor demEuropäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen.

Zum einen geht es um die Richtlinie 2020/285, mit der die Mehrwertsteuervorschriften für Kleinunternehmengeändert wurden. Zum anderen sieht die Kommission die Richtlinie 2022/542 nichtumgesetzt, die den Mitgliedstaaten mehr Spielräume bei ermäßigten Mehrwertsteuersätzeneinräumt.

Beide Richtlinien hätten bis Ende 2024 umgesetzt und derKommission hätte der Wortlaut der entsprechenden nationalen Maßnahmenfristgerecht mitgeteilt werden müssen. Spanien habe jedoch bislang keinenationalen Maßnahmen mitgeteilt, moniert die Kommission. Nach ihrer Ansichtwaren die Bemühungen der spanischen Behörden unzureichend. Jetzt muss sich dasLand deswegen vor dem EuGH verantworten. Die EU-Kommission hat außerdembeantragt, Spanien wegen der Nichtumsetzung der Richtlinien finanziell zusanktionieren.

Europäische Kommission, PM vom 11.03.2026

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