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Mehrwertsteuerbetrug in der EU: Digitalisierung soll Abhilfe schaffen

12.12.2022

Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen das Mehrwertsteuersystem der EU modernisiert werden soll. Das System soll für Unternehmen vereinfacht werden und widerstandsfähiger gegen Betrug sein. Das soll vor allem durch stärkere Digitalisierung, wie zum Beispiel durch elektronische Rechnungsstellungerreicht werden. Es sei zudem ein Vorschlag gemacht worden, um die Herausforderungen im Mehrwertsteuerbereich in der Plattformwirtschaft anzugehen.

Wie die Kommission mitteilt, sind der EU im Jahr 2020 Mehrwertsteuereinnahmen in Höhe von 93 Milliarden Euro entgangen – ein Viertel davon seien konservativen Schätzungen zufolge auf Mehrwertsteuerbetrug innerhalb der EU zurückzuführen. Deutschland seien im Jahr 2020 Steuereinnahmen in Höhe von mehr als elf Milliarden Euro entgangen.

Die Verluste aus der Mehrwertsteuerlücke wirkten sich äußerst nachteilig auf die öffentlichen Finanzen insgesamt aus, und das zu einem Zeitpunkt, zu dem die Mitgliedstaaten ihre Haushalte anpassen, um die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Energiepreissteigerungen und des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine zu bewältigen, gibt die EU-Kommission zu bedenken. Die Mehrwertsteuerregelungen in der EU könnten für Unternehmen außerdem noch immer mit einem großen Aufwand verbunden sein. Dies gelte insbesondere für kleine und mittlere und andere Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind oder in andere Länder expandieren wollen. Die vorgeschlagenen zentralen Maßnahmen sollen den Mitgliedstaaten dabei helfen, jährlich zusätzliche Mehrwertsteuereinnahmen in Höhe von bis zu 18 Milliarden Euro zu erzielen.

Mit dem neuen System wird laut Kommission die digitale Meldung in Echtzeit für Mehrwertsteuerzwecke auf der Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung eingeführt. Dadurch sollen die Mitgliedstaaten wertvolle Informationen erhalten, die für die bessere Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug, insbesondere Karussellbetrug, notwendig sind. Die Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung soll zur Verringerung der jährlich durch Mehrwertsteuerbetrug bedingten Verluste beitragen und bewirken, dass die Verwaltungs- und Befolgungskosten für EU-Händler in den nächsten zehn Jahren um über 4,1 Milliarden Euro pro Jahr gesenkt werden. Durch die Umstellung werde auch für die Annäherung der bestehenden nationalen Systeme in der gesamten EU gesorgt, so die Kommission. Zudem werde der Weg für die Mitgliedstaaten geebnet, die in den nächsten Jahren auf nationaler Ebene digitale Meldesysteme für den inländischen Handel einrichten möchten.

Gemäß den neuen Vorschriften würden in den Bereichen "Personenbeförderung" und "Kurzzeitvermietung von Unterkünften" tätige Plattformbetreiber künftig dafür zuständig sein, die Mehrwertsteuer zu erheben und an die Steuerbehörden abzuführen, wenn die Dienste-Anbieter dies nicht tun, beispielsweise, weil es sich bei ihnen um kleine Unternehmen oder einzelne Anbieter handelt. Dies solle zusammen mit weiteren Klarstellungen für einen in allen Mitgliedstaaten einheitlichen Ansatz sorgen und zur stärkeren Angleichung der Wettbewerbsbedingungen für Online-Dienste und herkömmliche Dienste in den Bereichen Kurzzeitvermietung von Unterkünften und Personenbeförderung beitragen. Damit einher gingen auch Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Diese müssten andernfalls die Mehrwertsteuervorschriften in allen Mitgliedstaaten, in denen sie tätig sind, kennen und einhalten.

Der Vorschlag stützt sich nach Angaben der Kommission auf das bereits bestehende Modell der "einzigen Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer" für im Online-Verkauf tätige Unternehmen. Dank dem Vorschlag müssten sich Unternehmen mit Kunden in anderen Mitgliedstaaten für die gesamte EU nur einmal für Mehrwertsteuerzwecke registrieren. Zudem könnten sie ihre Mehrwertsteuerpflichten über ein einziges Online-Portal in nur einer Sprache erfüllen. Schätzungen zufolge könnten Unternehmen, insbesondere KMU, dadurch in einem Zeitraum von zehn Jahren Registrierungs- und Verwaltungskosten in Höhe von etwa 8,7 Milliarden Euro einsparen. Zu den weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Mehrwertsteuererhebung gehöre unter anderem die verpflichtende Nutzung der einzigen Anlaufstelle für die Einfuhr durch bestimmte Plattformen, die Verkäufe an Kunden in der EU erleichtern.

Die Legislativvorschläge würden dem Rat zur Zustimmung und dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Konsultation übermittelt.

Europäische Kommission, PM vom 08.12.2022

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