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Mecklenburg-Vorpommern: Finanzämter stellen Zahlungshinweise um

28.05.2021

Die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern stellen ihre Zahlungshinweise um. Bislang sind die Steuerpflichtigen vierteljährlich an die Vorauszahlungen erinnert worden. Künftig erfolgt der Hinweis nur noch bei Festsetzung der Vorauszahlungen. Mit der Umstellung sollen Umwelt und Haushalt entlastet werden, teilt das Finanzministerium des Landes mit.

Bürger sowie Unternehmen, die Vorauszahlungen auf ihre Einkommen- oder Körperschaftsteuer leisten müssen, seien bisher per Brief zu den jeweiligen Stichtagen (10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember) auf die vierteljährlichen Zahlungen hingewiesen worden. Zum diesjährigen zweiten Fälligkeitstermin am 10.06.2021 würden die regelmäßigen Zahlungshinweise nun letztmalig verschickt. Danach stellten die Finanzämter den Versand der Zahlungshinweise für Steuervorauszahlungen komplett ein.

"Zahlungserinnerungen vier Mal im Jahr mit der Post zu verschicken, ist in Zeiten des Klimawandels nicht mehr angebracht", begründet Landesfinanzminister Reinhard Meyer (SPD) die Entscheidung. "Durch die Umstellung können wir jedes Jahr elf Tonnen CO2, 15 Tonnen Holz und 260.000 Liter Wasser sparen. Und wir entlasten auch den Landeshaushalt jährlich um 220.000 Euro."

Damit die Bürger auch weiterhin ihre Steuerzahlungen pünktlich begleichen können, empfiehlt die Steuerverwaltung die Teilnahme am Lastschriftverfahren. Mit der vorerst letzten Zahlungserinnerung werde ein entsprechendes Formular an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verschickt. Das Lastschriftverfahren biete viele Vorteile: Termine würden automatisch eingehalten und die Steuervorauszahlung automatisch in der entsprechenden Höhe beglichen. Für den Fall einer nachträglichen Herabsetzung der Höhe der Vorauszahlungen erfolge auch die Rücküberweisung der zu viel gezahlten Beträge automatisch.

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 26.05.2021

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