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Maßnahmen gegen Steuervermeidung: Bundestag stimmt für Gesetzentwurf der Regierung

16.06.2021

Der Bundestag hat am 10.06.2021 für den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze" (BT-Drs. 19/28901, 19/29643, 19/29997) gestimmt. Die Vorlage wurde mit der Mehrheit von in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 19/30470) angenommen.

Zuvor war in zweiter Beratung ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 19/30510) zu dem Gesetzentwurf abgelehnt worden. Damit wollte die Fraktion sicherstellen, dass eine von der EU-Liste nicht kooperativer Länder abweichende nationale Liste der "Steueroasen" geschaffen werden kann. In dritter Beratung wurde ein Entschließungsantrag der Grünen (BT-Drs. 19/30511) ebenfalls abgelehnt, in dem dieses Anliegen noch einmal bekräftigt wurde.

Abgelehnt wurde zudem ein Antrag der FDP mit dem Titel "Datenschutz und Menschenrechte im Kampf gegen Steueroasen stärken" (BT-Drs. 19/29264).

Die in dem Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/28901) enthaltenen Abwehrmechanismen sollen es Personen und Unternehmen erschweren, durch Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten, die auf der EU-Liste der nicht kooperativen Steuergebiete geführt werden, in Deutschland Steuern zu vermeiden. Zu den beschlossenen Maßnahmen gehört etwa die Versagung von steuerlichen Vorteilen oder Abzügen. Der Gesetzentwurf basiert auf den Schlussfolgerungen des Rates der EU zur so genannten Schwarzen Liste sowie den verhandelten Maßnahmen der Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung). Die Umsetzung der Maßnahmen in nationales Recht dient laut Entwurf einem koordinierten Vorgehen der Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung hatte in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (BT-Drs. 19/29643) den darin vorgebrachten Änderungswünschen der Länderkammer überwiegend zugestimmt oder ihre Prüfung zugesagt.

Die FDP-Fraktion wollte mit ihrem abgelehnten Antrag (BT-Drs. 19/29264) Datenschutz und Menschenrechte im Kampf gegen Steueroasen stärken. Der automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (AIA) sollte nur dann auf neue Staaten ausgeweitet werden, wenn der Bundestag dem zustimmt. Der Bundestag müsse es als gewährleistet sehen, dass Datensicherheit, Datenschutz und Menschenrechte bei der Übermittlung und Verarbeitung der auszutauschenden Finanzinformationen eingehalten werden. Die Einhaltung dieser Kriterien sollte alle fünf Jahre für alle Länder, mit denen AIA-Daten von Deutschland geteilt werden, geprüft werden.

Zudem forderten die FDP-Abgeordneten, sich für stärkere Kontrollmechanismen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) einzusetzen. Die Bundesregierung sollte sicherstellen, dass für die AIA-Abwicklung nur Firmen eingesetzt werden, die nicht durch gesetzliche Regelungen ihre Informationen gegenüber einem Staat offenlegen müssen. Schließlich müsse die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass in Deutschland ansässige Privatpersonen und Unternehmen, deren AIA-Daten Opfer von Datendiebstahl geworden sind, unmittelbar darüber informiert werden.

Deutscher Bundestag, PM vom 10.06.2021

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