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Lohnsteuervordrucke: Ab Oktober elektronische Abgabe möglich

06.09.2021

Das elektronische Finanzamt "MeinELSTER" erweitert seine Angebotspalette: Die bislang nur in Papierform abzugebenden amtlichen Lohnsteuervordrucke können ab dem 01.10.2021 auch online an das Finanzamt übermittelt werden. Wie das rheinland-pfälzische Landesamt für Steuern (LfSt) mitteilt, zählen dazu folgende häufig benötigte Vordrucke: Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung einschließlich Anlagen, Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern, Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM), Erklärung zum dauernden Getrenntleben sowie Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft.

Um die Abgabe von Anträgen, eine Steuererklärung oder andere Serviceleistungen, wie zum Bespiel die vorausgefüllte Steuererklärung, elektronisch über das ElsterOnline-Portal machen zu können, sei zuvor eine Registrierung erforderlich. Bereits beim ElsterOnline-Portal angemeldete Personen müssen sich laut LfSt aber nicht erneut registrieren. Die elektronische Übermittlung sei auch über andere Steuersoftware aus dem Handel möglich. Welche Programme darunter fielen, finde sich unter www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt.

Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM vom 26.08.2021

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