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Lohnsteuerklassen-Kombination III und V: Bayern und Hessen für Beibehaltung
Die Bundesländer Bayern und Hessen treten für einen Erhalt der Wahlfreiheit für Ehepaare bei Lohnsteuerklassen ein. Sie wenden sich gegen die geplante Abschaffung der Lohnsteuerklassen-Kombination III und V durch den Bund, die sie als "Einstieg in Abschaffung des Ehegattensplittings" werten.
Die Bundesregierung sehe in ihrem aktuellen Entwurf zum Steuerfortentwicklungsgesetz die Abschaffung der Steuerklassen III und V und die zwangsweise Überführung in das Faktorverfahren der Lohnsteuerklasse IV vor. Bayern und Hessen hätten deshalb einen entsprechenden Antrag zur Beibehaltung der Lohnsteuerklassen-Kombination im Finanzausschuss des Bundesrats gestellt, so das Finanzministerium Hessen.
Die Mehrzahl der Ehepaare in Deutschland entscheide sich derzeit bewusst für die bürokratiearme Lohnsteuerklassen-Kombination III/V. Die endgültige effektive Steuerschuld ändere sich durch die Wahl der Lohnsteuerklassen nicht. Der monatliche Lohnsteuerabzug habe ausschließlich Vorauszahlungscharakter auf die vom Finanzamt festgesetzte Einkommensteuer. Anders wäre dies bei der Abschaffung des steuerlich vorteilhaften "Splitting für Ehegatten und Lebenspartner". Dieses sei jedoch angesichts Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes keine beliebig änderbare Steuervergünstigung, sondern genieße verfassungsrechtlich besonderen Schutz, betont das hessische Finanzministerium.
Finanzministerium Hessen, PM vom 11.09.2024