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Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz: BMF zieht Schreiben zurück
Das Bundesfinanzministerium (BMF) teilt mit, die beabsichtigte Veröffentlichung seines Schreibens "Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz; Änderung der Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG durch das JStG 2024" vom 17.04.2025 zurückgezogen zu haben.
In Kürze werde hierzu ein überarbeitetes BMF-Schreiben ergehen. Bis zum Ergehen eines neuen Schreibens gelten laut Ministerium die Grundsätze der BMF- Schreiben vom 4.04.2023 (BStBl I S. 733) und vom 29.09.2023 (BStBl I S. 1702) unverändert fort.
Bundesfinanzministerium, PM vom 06.06.2025