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Lieferkettengesetz: Bundesrat fordert noch größere Entlastung für Unternehmen

20.10.2025

Der Bundesrat hat sich zur geplanten Änderung desLieferkettensorgfaltspflichtengesetzes positioniert. Diese sieht unter anderemeinen Wegfall der Berichtspflichten für Unternehmen vor. Die Länder fordern,die Unternehmen noch mehr zu entlasten.

Die Länder begrüßen das Entfallen der Berichtspflicht – esgebe jedoch noch mehr Möglichkeiten, die Unternehmen zu entlasten. Diesesollten vollständig ausgeschöpft werden, um die Wettbewerbsfähigkeit desWirtschaftsstandorts Deutschland zu stärken. Zudem müsse sichergestellt werden,dass die EU-Vorgaben eins zu eins umgesetzt werden, um nationale Alleingänge zuvermeiden, die vor allem kleinere Unternehmen überfordern könnten. DerBundesrat spricht sich daher dafür aus, den Geltungsbereich der EU-Richtlinie übernachhaltige Unternehmensverantwortung (CSDDD) direkt in dasLieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu übernehmen.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bleibt in Kraft,bis die CSDDD im Jahr 2027 in deutsches Recht umgesetzt wird. Kern deraktuellen Reform ist der Wegfall der Berichtspflicht: Unternehmen sollenkünftig keine jährlichen Berichte mehr über ihre Sorgfaltspflichtenveröffentlichen müssen. Die inhaltlichen Verpflichtungen bleiben zwar bestehen,Sanktionen drohen künftig nur noch bei schweren Verstößen, zum Beispiel, wennUnternehmen keine Präventionsmaßnahmen ergreifen oder kein Beschwerdeverfahreneinrichten. Nach Angaben der Bundesregierung sollen die Änderungen dieWirtschaft spürbar entlasten, Bürokratie abbauen und die Wettbewerbsfähigkeitdeutscher Unternehmen stärken.

Trotz der Vereinfachungen bleibe das Ziel desLieferkettensorgfaltspflichtengesetzes unverändert: Unternehmen müssenweiterhin sicherstellen, dass entlang ihrer Lieferketten keineMenschenrechtsverletzungen oder gravierenden Umweltschäden entstehen. Mit derReform möchte die Bundesregierung den Übergang zum künftigen europäischenRechtsrahmen wirtschaftsfreundlich und rechtssicher gestalten.

Die Bundesregierung hat nun die Möglichkeit, sich zu denVorschlägen des Bundesrates zu äußern. Dann entscheidet der Bundestag. Wenn erdas Gesetz beschließt, befasst sich der Bundesrat erneut und abschließenddamit.

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