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Lebenslängliche Nutzung oder Leistung: Vervielfältiger für Bewertung für Stichtage ab 01.01.2023 bekannt gegeben

16.11.2022

Das Bundesfinanzministerium (BMF) gibt in einem aktuellen Schreiben die Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Absatz 1 Bewertungsgesetz für Stichtage ab 01.01.2023 berechnet wird.

Das Schreiben ist auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei verfügbar.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 14.11.2022, IV C 7 - S 3104/19/10001 :008

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