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Langjährige Bindung eines Models an eine Agentur: Ist unwirksam

26.04.2021

Eine langjährige Bindung eines Models an eine Agentur kann unwirksam sein. Dies zeigt ein vom Oberlandesgericht (OLG) Celle entschiedener Fall.

Eine Model-Agentur schloss mit einem damals 18-jährigen Fotomodel einen "Agenturvertrag". Hiernach sollte die Agentur sich um die Förderung der Karriere des Models kümmern und hierfür 25 Prozent aller Einnahmen erhalten. Der Vertrag war auf fünf Jahre befristet und sollte sich anschließend um jeweils zwei Jahre verlängern, wenn er nicht spätestens neun Monate vor Ablauf gekündigt wird. Das Model kündigte den Vertrag nach einer Laufzeit von rund sechs Jahren und verweigerte danach weitere Zahlungen an die Agentur.

Das Landgericht Lüneburg hatte die Klage der Agentur abgewiesen, mit der diese eine weitere Vergütung bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit begehrte. Das OLG Celle hat die hiergegen von der Agentur eingelegte Berufung zurückgewiesen.

Nach § 627 BGB könne ein Dienstvertrag (der kein Arbeitsvertrag ist) grundsätzlich auch ohne wichtigen Grund und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn er auf einer besonderen Vertrauensstellung beruht und Dienste "höherer Art" zum Inhalt hat. Diese Regelung erfasse auch Dienstleistungen von Künstleragenturen. Im vorliegenden Fall hätten die Parteien diese Regelung zwar durch die Vereinbarung von festen Vertragslaufzeiten ausgeschlossen. Dieser Ausschluss sei aber unwirksam, so das OLG, weil er in vorformulierten Vertragsbedingungen der Agentur enthalten gewesen sei und das Model durch die langen Laufzeiten unangemessen benachteiligt habe.

Die langfristige Förderung der Karriere von Künstlern könne es zwar rechtfertigen, die Kündigungsmöglichkeit für einen gewissen Zeitraum auszuschließen, weil sich Anfangsinvestitionen erst mit fortschreitender Karriereentwicklung rentierten. Sollten die Leistungen der Agentur aber nicht den Erwartungen des Models entsprechen, hätte dieses über einen langen Zeitraum faktisch keine Möglichkeit, die Agentur zu wechseln. Dies wog nach Auffassung des OLG Celle umso schwerer, als gerade der Markt für Models mit zunehmendem Alter enger werde.

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 01.04.2021, 13 U 10/20

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