Entscheidungsgründe: Ausschöpfen der Fünf-Monats-Frist muss nicht begründet werden
Königreich Bahrain: Gegenseitigkeitsfeststellung zur Steuerbefreiung der Einkünfte von Luft- und Schifffahrtsunternehmen
Kurzzeitvermietungen: Gesetzentwurf für Datenaustausch
Die Bundesnetzagentur soll bei kurzfristigen Vermietungenüber Plattformen wie Airbnb oder Booking.com zur zentralen digitalenZugangsstelle werden und so den automatisierten digitalen Datenaustauschzwischen Online-Plattformen, Behörden und Statistikämtern ermöglichen. So siehtes ein Entwurf der Bundesregierung für einKurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (KVDG, BT-Drs. 21/3484) vor. Diesersoll die EU-Verordnung (EU) 2024/1028 über den Datenaustausch beiKurzzeitvermietungen von Unterkünften, die ab dem 20.05.2026 gilt, innationales Recht umsetzen.
Mit dem KVDG ist auch vorgesehen, die Zuständigkeit derBundesnetzagentur für die Durchsetzung von Diskriminierungsverboten zu stärkenund zu vereinheitlichen. Damit wird sie nach dem Willen der Bundesregierung zurbundesweit zentralen Durchsetzungsbehörde für die Pflichten derOnline-Plattformen unter anderem nach der Geoblocking-Verordnung. Diese sollder Diskriminierung bei Online-Käufen aufgrund von Staatsangehörigkeit, Wohnortoder Ort der Niederlassung innerhalb des Binnenmarkts einen Riegel vorschieben.
Deutscher Bundestag, PM vom 08.01.2026