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Kryptowertetransfer: Verordnung in Arbeit

08.06.2021

Die Bundesregierung erarbeitet zurzeit eine Kryptowertetransferverordnung nach dem Geldwäschegesetz, mit der verstärkte Sorgfaltspflichten angeordnet werden sollen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/30141) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/29510) der FDP-Fraktion.

Mit der Verordnung sollen Risiken aus der Anonymität der Übertragung von Kryptowerten addressiert werden, um den Missbrauch für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu verhindern, so die Bundesregierung. Die Überprüfung von Zahlungsströmen durch Kryptowertetransfers soll ebenso wie bei Geldtransfers ermöglicht werden. Der Entwurf sehe die Anordnung der Übermittlung von Informationen über Auftraggeber und Empfänger bei der Übertragung von Kryptowerten vor.

Auch für die Übertragung von Kryptowerten auf elektronischen Geldbörsen, die nicht durch einen Kryptowertverwahrer verwaltet werden, würden erhöhte Sorgfaltspflichten festgelegt. Zugleich würden damit die internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF) umgesetzt.

Deutscher Bundestag, PM vom 07.06.2021

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