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Kritik am Körperschaftsteueroptionsmodell: Steuer-Gewerkschaft sieht «Rosinenpickerei»

17.05.2021

In einer virtuellen öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts am 03.05.2021 sparte der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Thomas Eigenthaler nicht an Kritik: Das Gesetz eröffne eine Reihe von Gestaltungsoptionen, stelle das Steuerrecht mittels einer Fiktion auf den Kopf und löse in der Praxis einen immensen Arbeits-, Fortbildungs- und Organisationsaufwand aus, so Eigenthaler.

Kern des Gesetzentwurfs ist laut DSTG die Möglichkeit von Personenhandelsgesellschaften, zu einer Besteuerung als fiktive Kapitalgesellschaft zu optieren. Zudem sei die Möglichkeit einer Rückoption vorgesehen. Eigenthaler kritisiert diese "Rein-Raus-Möglichkeit" ohne jede Bindungsfrist als "Rosinenpickerei". Dieses Modell ermögliche es vor allem großen Personenhandelsgesellschaften, ihre Steuerlast im Fall der Gewinnthesaurierung zu drücken. Die DSTG wirbt stattdessen dafür, die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a Einkommensteuergesetz zu evaluieren und gegebenenfalls attraktiver zu machen. So vermeide man ein systemwidriges Auseinanderfallen von Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.

Konkret mahnte Eigenthaler an, für die Umstellung sei weder ein ausreichender zeitlicher Vorlauf für die Praxis vorgesehen noch gebe es eine Antragsfrist. "Der Gesetzentwurf eröffnet die Möglichkeit, eine Optionserklärung auch zwischen Weihnachten und Neujahr abzugeben, und stellt die Praxis vor große Probleme", so Eigenthaler. Auch sei keinerlei Form für den Antrag vorgesehen, geschweige denn eine Bindungsfrist an den Optionsantrag. Zudem kämen jeden Menge Zweifelsfragen auf die Praxis zu – etwa im Bereich des Sonderbetriebsvermögens, der Sondervergütungen, der verdeckten Gewinnausschüttung sowie des Lohnsteuerrechts. Man schaffe die groteske Situation, dass Gesellschafter über Nacht im Wege der Fiktion zu Arbeitnehmern würden – mit allen lohnsteuerlichen Folgen. Auch ergäben sich Folgeprobleme bei der Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage, bei der Lohnsummenklausel im Erbschaftsteuerrecht und bei der Zerlegung von Gewerbesteuermessbeträgen. Auch die DBA-Praxis bei der internationalen Abgrenzung von Besteuerungsrechten handele sich "jede Menge neue Probleme" ein.

Aber auch die im Gesetz vorgesehene Änderung des Umwandlungssteuerrechts sieht die DSTG sehr kritisch. Hier solle in bestimmten Fällen die Entstrickung stiller Reserven auch bei einem Ausweichen in Staaten außerhalb der EU ("Drittstaaten") verhindert werden. Das kritische Fazit der DSTG: "Wir gehen davon aus, dass diese Änderung als Auslöser für zahlreiche Steuergestaltungen in den Drittstaatenraum wirkt."

Deutsche Steuer-Gewerkschaft, PM vom 05.05.2021

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