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Kostenloser Rechtsbeistand eines Anwalts: Kann dennoch steuerbare Dienstleistung sein
Der Mehrwertsteuer unterliegen Umsätze aus Dienstleistungen,die ein Steuerpflichtiger als solcher im Gebiet eines EU-Mitgliedstaats gegenEntgelt erbringt. Das bestimmt Artikel 2 Absatz 1 Buchst. c derMehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL).
Laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) ist die Bestimmungdahin auszulegen, dass die Vertretung einer Partei vor Gericht durch einenRechtsanwalt eine Dienstleistung gegen Entgelt im Sinne dieser Bestimmungdarstellt – und zwar auch dann, wenn diese Dienstleistung kostenlos erbrachtwird, aber die Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats vorsehen,dass die Gegenpartei, wenn sie zur Tragung der Kosten verurteilt wird, auchdazu verurteilt wird, diesem Rechtsanwalt ein Honorar zu zahlen, dessen Höhe durchdiese Rechtsvorschriften geregelt wird.
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 23.10.2025,C-744/23