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Kommunale Mandatsträger: Anhebung der pauschalen Steuerfreibeträge ab 2021

07.09.2021

Nach der Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale durch das Jahressteuergesetz 2020 ergeben sich nun auch für kommunale Mandatsträger weitere steuerliche Erleichterungen. Dies teilt das Finanzministerium Niedersachsen mit.

Für ihre Arbeit im kommunalpolitischen Bereich beispielsweise im Gemeinde- oder Stadtrat erhielten die ehrenamtlichen Mitglieder eine Aufwandsentschädigung, erläutert das Ministerium. Der steuerlich abzugsfähige Aufwand werde dabei durch pauschale Beträge steuerfrei gestellt. Hierbei gelte der so genannte Ratsherrenerlass, der die Freibeträge anhand der Einwohnerzahl der Gemeinde oder Stadt und des Landkreises staffelt. Die Freibeträge des Ratsherrenerlasses seien mit Unterstützung von Niedersachsen ab 2021 um 20 Prozent angehoben worden, nachdem sie seit zwölf Jahren nicht mehr angepasst worden sind.

Hiernach ergäben sich folgende Beträge: In einer Gemeinde mit höchstens 20.000 Einwohnern 125 Euro monatlich (1.500 Euro jährlich), bei 20.001 bis 50.000 Einwohnern 199 Euro monatlich (2.388 Euro jährlich), bei 50.001 bis 150.000 Einwohnern 245 Euro monatlich (2.940 Euro jährlich), bei 150.001 bis 450.000 Einwohnern 307 Euro monatlich (3.684 Euro jährlich) und bei mehr als 450.000 Einwohnern 367 Euro monatlich (4.404 Euro jährlich). In einem Landkreis mit höchstens 250.000 Einwohnern gelte ein Freibetrag von 254 Euro monatlich (2.940 Euro jährlich) und in einem Landkreis mit mehr als 250.000 Einwohnern von 307 Euro monatlich (3.684 Euro jährlich).

Die Aufwandsentschädigungen bleiben laut Finanzministerium jedoch mindestens in Höhe des in der Lohnsteuer-Richtlinie genannten Betrags von 250 Euro monatlich steuerfrei. Bei einer Einwohnerzahl bis zu 150.000 in einer Gemeinde oder Stadt sowie bei höchstens 250.000 Einwohnern in einem Landkreis gelte daher grundsätzlich der Betrag von 250 Euro.

Finanzministerium Niedersachsen, PM vom 23.08.2021

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