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Koalitionsvertrag: Steuerzahlerbund lobt gute Vorsätze

29.11.2021

Die Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse sollen ab 2023 eingehalten und Prioritäten im Bundeshaushalt gesetzt werden – vor allem diese Absichtserklärungen Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grünen "Mehr Fortschritt wagen" bewertet der Bund der Steuerzahler (BdSt) zunächst positiv.

"Das sind vielversprechende Ansätze, denen die Ampel in den nächsten vier Jahren gerecht werden muss! Bei wohlklingenden Überschriften darf es aber nicht bleiben", betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel mit Blick auch auf Ziele einer "fairen Besteuerung", die "Entlastung von Stromkunden", eine "Entbürokratisierung der Steuerverwaltung" sowie den "Kampf gegen Steuerhinterziehung und aggressiver Steuervermeidung". Allerdings, so Holznagel weiter, fehle ein klares Bekenntnis, dass die Verschwendung von Steuergeld ebenso konsequent verfolgt und bestraft werden solle.

Formal solle die Schuldenbremse ab 2023 wieder eingehalten werden. Aber: Die Tilgungspflichten zur Rückführung der pandemiebedingten Verschuldung des Bundes von mindestens 400 Milliarden Euro sollen nach dem Koalitionsvertrag deutlich in die Zukunft verschoben werden: Statt zwischen 2023 und 2042 soll nun frühestens zwischen 2028 bis 2058 getilgt werden. Der BdSt kritisiert dies als "ein Aufschieben von Verantwortung in die ferne Zukunft".

Gleichfalls wolle die Ampel-Koalition den jährlich zulässigen Verschuldungsspielraum im Rahmen der Schuldenbremse offenbar ausweiten, da sie das so genannte Konjunkturbereinigungsverfahren "anpassen" wolle. Damit nehme sie den Fuß ein Stück von der "Bremse", so der BdSt.

Staatsunternehmen sollen laut Koalitionsvertrag mehr Kapital für Investitionen erhalten: Vermutlich nehme der Bund dafür Schulden auf – oder die Unternehmen sollen sogleich eine eigene Kreditermächtigung erhalten, also Schulden am Bundeshaushalt vorbei aufnehmen dürfen. Kandidaten dafür wären die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, der Energie- und Klimafonds oder auch die Bahn AG, die bereits jetzt schon bis über beide Ohren verschuldet sei, merkt der BdSt an. Der Koalitionsvertrag führe hierzu aus: "Für große transformative Aufgaben dieses Koalitionsvertrages nutzen wir auch finanzielle Transaktionen." Bei dieser Formulierung ist nach Meinung des BdSt Vorsicht geboten. Denn der Bund habe im Rahmen der Schuldenbremse die Möglichkeit, beispielsweise Eigenkapital, Darlehen oder Beteiligungen über Schulden zu finanzieren, ohne dass diese auf das Verschuldungslimit, das die Schuldenbremse vorgibt, angerechnet wird.

Vor allem aber begrüßt der Verband den angekündigten Abbau von Subventionen und dass alle Ausgaben des Bundes auf den Prüfstand und einer strikten Neupriorisierung unterliegen sollen. Im Gegensatz dazu stehe jedoch der Plan, ein neues Bauministerium zu schaffen – bislang würden diese Kompetenzen im Innenministerium gebündelt.

In die richtige Richtung geht nach Ansicht des BdSt die anvisierte Überarbeitung des Wahlrechts innerhalb des ersten Jahres, damit die Zahl der Bundestagsmandate nicht weiter ausufert. So sehe der Koalitionsvertrag vor, das Parlament "in Richtung der gesetzlichen Regelgröße" zu verkleinern. Die "Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit" werde der BdSt kritisch-konstruktiv begleiten.

Im Wahlkampf diskutierte Pläne, eine Vermögensteuer wiederzubeleben oder die Erbschaftsteuer zu erhöhen, stünden offenbar nicht mehr im Raum. Ebenso positiv sei, dass eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes vom Tisch zu sein scheint. Indes finde sich aber keine eindeutige Absage an Steuererhöhungen, kritisiert der BdSt.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 24.11.2021

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