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Klinikum Hochrhein GmbH: Fristlose Kündigung ehemaliger Geschäftsführerin war unwirksam

09.08.2023

Die fristlose Kündigung ihrer damaligen Geschäftsführerin durch die Klinikum Hochrhein GmbH aus Waldshut-Tiengen im Juli 2017 war unwirksam. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden und sprach der ehemaligen Geschäftsführerin – wie bereits zuvor das Landgericht Waldshut-Tiengen – weitere Vergütungsansprüche zu.

Die Kündigung war mit angeblichen Loyalitäts- und Verschwiegenheitsverstößen, fachlichen Defiziten sowie beständigen Drohungen mit einer Insolvenzantragstellung begründet worden. Die Geschäftsführerin war insbesondere beschuldigt worden, vertrauliche Interna an die Presse weitergegeben zu haben.

Das OLG hat sich nach einer von ihm durchgeführten Beweisaufnahme jedoch nicht davon überzeugen können, dass ein zur fristlosen Kündigung berechtigender Sachverhalt vorlag.

Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Dennoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Binnen eines Monats kann beim Bundesgerichtshof Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt werden.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 04.08.2023, 4 U 64/23, nicht rechtskräftig

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