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Klagerecht für Umweltverbände: Anforderungen werden strenger

22.01.2026

Schnelle Planungen und Bauverfahren sollen Infrastrukturvorhabenzugutekommen. Das Kabinett hat daher beschlossen, das Klagerecht fürUmweltverbände zu straffen. Ziel sei es, so die Bundesregierung, gerichtlicheVerfahren in Umweltangelegenheiten zu beschleunigen. Vorhaben, die für einefunktionierende Infrastruktur dringlich sind, sollen in gebotener Zeitumgesetzt werden.

Um langwierige Verfahren zu vermeiden, sollen Klagen vonUmweltverbänden gegen Infrastrukturprojekte künftig auf konkreteKlägerargumente beschränkt werden. Zudem ist den Angaben der Bundesregierungzufolge explizit vorgesehen, dass Klagen nicht mehr aufschiebend wirken können.

Der Entwurf sieht fest definierte Kriterien für dieAnerkennung von Umweltvereinigungen vor. Die Anerkennung selbst wird zeitlichbefristet. Auch Stiftungen sollen ein Klagerecht erhalten. DieAnerkennungsbescheide sollen im Internet veröffentlicht werden. Das schafftTransparenz.

Zudem wird das europaweit vereinbarte Informations-,Beteiligungs- und Klagerecht von Umweltorganisationen in die Novelleaufgenommen. Damit wird ein Beschluss der Vertragsstaaten der Aarhus-Konferenzumgesetzt.

Die Bundesregierung strebt außerdem an, dasUmweltverbandsklagerecht und das Verfahrensrecht auch auf europäischer Ebene zuvereinfachen.

Bundesregierung, PM vom 21.01.2026

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