Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Kindergeld: Zahlung einfach einstellen g...

Kindergeld: Zahlung einfach einstellen geht nicht

25.09.2025

Gegen die vorläufige Einstellung der Kindergeldzahlung gemäß § 71 Einkommensteuergesetz (EStG) ist die Feststellungsklage gemäß § 41 Finanzgerichtsordnung statthaft. Das hat das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg entschieden.

In seinem Urteil stellt es zugleich klar, dass ein konkurrierender Kindergeldantrag eines potentiell Kindergeldberechtigten allein keine Tatsache im Sinne des § 71 Absatz 1 Nr. 1 EStG ist, die ohne weitere Erkenntnisse dazu berechtigt, die Kindergeldzahlung vorläufig einzustellen.

Zudem sei eine vorläufige Einstellung der Kindergeldzahlung rechtswidrig, wenn die Familienkasse es unterlässt, den Kindergeldberechtigten von der Zahlungseinstellung und den Gründen dafür unverzüglich zu unterrichten.

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.06.2025, 10 K 10002/25

Mit Freunden teilen