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Kapitalgesellschaften: Aufkommen des Solidaritätszuschlags sinkt

19.02.2021

Das Aufkommen des von Kapitalgesellschaften gezahlten Solidaritätszuschlags zur Körperschaftssteuer ist im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr 2019 gesunken – und zwar von 1,782 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf 1,324 Milliarden Euro im Jahr 2020.

Ihr Anteil am Aufkommen des Solidaritätszuschlags insgesamt sei ebenfalls gesunken – von 9,1 Prozent auf 7,1 Prozent, so die Bundesregierung in einer Antwort (BT-Drs. 19/26552) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/26150).

Die FDP-Fraktion interessierte sich mit ihrer Kleinen Anfrage für die Zahl, die konkrete Aufteilung und das Aufkommen der Unternehmen, die auch weiterhin den Solidaritätszuschlag zahlen müssen.

Deutscher Bundestag, PM vom 18.02.2021

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