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Kapitalertragsteuer: Umsetzungszeitpunkt des Meldeverfahrens verschoben
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert über eine Verschiebung des Umsetzungszeitpunktes des Meldeverfahrens nach den §§ 45b, 45c Einkommensteuergesetz (EStG).
Der Umsetzungszeitpunkt sei vom Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 27.08.2024 (IV C 1 - S 2410/22/10001 :001) verschoben worden. Danach sei die Übermittlung der Angaben nach § 45b EStG und § 45c EStG erstmals für Kapitalerträge vorzunehmen, die nach dem 31.12.2025 zufließen.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 04.09.2024