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Kampf gegen Steuervermeidung: Griechenland und Spanien sollen Maßnahmen zu Umsetzung der Vorschriften über hybride Gestaltungen mit Drittländern mitteilen

20.07.2022

Die Europäischen Kommission hat am 15.07.2022 mit Gründen versehene Stellungnahmen an Griechenland und Spanien gerichtet, weil diese Länder es versäumt haben, die erforderlichen nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 9a der Richtlinie (EU) 2017/952 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/1164 bezüglich umgekehrt hybrider Gestaltungen mitzuteilen.

Diese Vorschriften sollen Steuerpflichtige laut Kommission daran hindern, Unterschiede zwischen Steuersystemen auszunutzen, um weniger oder gar keine Steuern zu zahlen, und eine Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage der Mitgliedstaaten vermeiden.

Die Maßnahmen hätten bis zum 31.12.2021 mitgeteilt werden müssen, so die Kommission.

Sollten die fraglichen Mitgliedstaaten nicht sämtliche zur Umsetzung der Richtlinie vorgeschriebenen nationalen Maßnahmen melden, kann die Kommission beschließen, den Europäischen Gerichtshof anzurufen.

Europäische Kommission, PM vom 15.07.2022

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