Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Kampf gegen Gewinnverkürzung und -verlag...

Kampf gegen Gewinnverkürzung und -verlagerung: Gesetz vorgelegt

13.10.2025

Zur weltweiten Umsetzung bestimmter (abkommensbezogener)Empfehlungen aus dem so genannten BEPS-Projekt gegen unfairen Steuerwettbewerbund aggressive Steuergestaltungen wurde 2016 ein multilaterales Abkommenverabschiedet (BEPS-Multilateral Instrument, kurz BEPS-MLI).

Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) mitteilt, erfolgt dieUmsetzung des BEPS-MLI in Deutschland zweistufig: Durch ein Vertragsgesetz unddurch ein nachfolgendes Anwendungsgesetz. Das vorliegende Änderungsgesetzerweitere das Vertragsgesetz vom 22.11.2020 (BGBl. 2020 II S. 946, 947) um 62deutsche Steuerabkommen, die gegenwärtig nicht dem BEPS-Mindeststandard entsprächen.Dabei würden die von Deutschland im Vertragsgesetz vom 22.11.2020 getroffenenAuswahlentscheidungen für diese 62 deutschen Steuerabkommen zum größten Teilnachvollzogen.

Die Modifikationen der neu erfassten 62 Steuerabkommenerfolgen laut BMF nicht unmittelbar nach Inkrafttreten dieses Gesetzes.Zunächst bedürfe es der übereinstimmenden Benennung des jeweiligenSteuerabkommens durch die Bundesrepublik Deutschland sowie den jeweils anderenVertragsstaat als so genanntes vom BEPS-MLI erfasstes Steuerabkommen.Anschließend bedürfe es der Änderung des BEPS-MLI-Anwendungsgesetzes (BGBl.2024 I Nr. 205), um die sich ergebenden Modifikationen zu konkretisieren.Zuletzt sei eine Notifikation der Bundesrepublik gegenüber der Organisation fürwirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung abzugeben, dass in Bezug auf dasjeweilige Steuerabkommen die innerstaatlichen Verfahren für das Wirksamwerdendes BEPS-MLI abgeschlossen sind.

Deutschland strebt laut BMF mit diesem Verfahren eineVergrößerung seiner Möglichkeiten an, sämtliche seiner Steuerabkommen immultilateralen Wege anzupassen. Der Weg bilateraler Verhandlungen undAnpassungen einzelner Steuerabkommen an den BEPS-Mindeststandard bleibeausdrücklich offen.

Bundesfinanzministerium, PM vom 09.10.2025

Mit Freunden teilen