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Kampf gegen Finanzkriminalität: Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I

16.05.2025

Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung: Ein Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I.

Dieses hat am 01.02.2025 seine Arbeit aufgenommen. Es besteht aus vier Staatsanwälten unter der Leitung einer Oberstaatsanwältin. Wie das bayerische Justizministerium mitteilt, dient das Zentrum als zentrale Stelle zum Sammeln, Koordinieren und Weitergeben von Spezialwissen im Steuerstrafrecht. Zudem stehe es als Ansprechpartner für Fachfragen allen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten innerhalb des Bezirks der Generalstaatsanwaltschaft München zur Verfügung. Fortbildungsveranstaltungen im Steuerstrafrecht und die Vernetzung mit anderen Behörden, insbesondere mit den bayerischen Staatsanwaltschaften, aber auch mit außerbayerischen Staatsanwaltschaften sowie Bußgeld- und Strafsachenstellen und Steuerfahndungsstellen, sollen folgen.

Im Fokus des neuen Kompetenzzentrums Steuerstrafrecht stehen insbesondere Gewerbesteueroasen sowie Cum-Ex-Geschäfte, Cum-Cum-Geschäfte und mögliche Nachfolgemodelle.

Bayerisches Staatsministerium der Justiz; PM vom 14.05.2025

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