Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Neuverschuldung pro Sekunde

Zinsen pro Sekunde

Landesschulden Bayern

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Jahreswechsel 2025/2026: Aktuelles aus d...

Jahreswechsel 2025/2026: Aktuelles aus der Steuerverwaltung

14.01.2026

Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben und wann wirdsie bearbeitet? Diesen Fragen geht das Finanzministerium Schleswig-Holsteinnach.

Den Angaben zufolge kann eine Einkommensteuererklärung fürdas abgelaufene Kalenderjahr grundsätzlich ab dem 1. Januar des Folgejahres abgegebenwerden. Allerdings würden sämtliche Erklärungen, die elektronisch oder aufPapier vor Mitte März für das Vorjahr eingehen, in den Finanzämtern zunächstgesammelt und noch nicht bearbeitet, so das Finanzministerium.

Hintergrund sei, dass die Finanzämter frühestens Mitte März2026 mit der Bearbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2025 beginnen könnten.Arbeitgeber, Versicherungen und weitere Institutionen übermitteltenelektronisch bis zum letzten Tag im Februar an die Finanzämter relevante Datenfür das Vorjahr wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenbezugsmitteilungen.Anschließend würden diese Daten aufbereitet, bevor die Bearbeitung derSteuererklärungen beginnen könne.

Die Bearbeitung der Steuererklärungen erfolge teilweiseautomatisiert. Vollautomatisiert bearbeitete Erklärungen (so genannteAutofälle) könnten innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen werden. Dieelektronische Abgabe der Steuererklärung über ELSTER erhöht lautFinanzministerium Schleswig-Holstein die Chance, dass die Erklärung zumAutofall wird, da bereits vor der Übermittlung eine Plausibilitätsprüfungerfolge. Papiererklärungen müssten hingegen erst digitalisiert werden, was dieBearbeitung verzögere. Bei einigen Erklärungen sei zudem eine personelleNachbearbeitung erforderlich, die in der Reihenfolge des Eingangs erfolge.

Und welche Fristen zur Abgabe von Einkommensteuererklärungensind zum Jahres­wechsel und im Jahr 2026 zu beachten? Dem Ministerium zufolgegelten für den Besteuerungszeitraum 2024 letztmalig allgemeineFristverlängerungen für die Abgabe von Steuererklärungen, die mit Unterstützungeiner Steuerberatung erstellt wurden. Diese Corona-Sonderregelungen würden abdem Besteuerungszeitraum 2025 nicht mehr gewährt. Die gesetzlichen Regelungenin §§ 109, 149 Abgabenordnung gölten damit wieder uneingeschränkt.

Das bedeute: Steuerpflichtige ohne steuerlichen Berater müsstenihre Steuererklärung für das Jahr 2025 grundsätzlich bis zum 31.07.2026abgeben. Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, habe noch bis Ende 2029 Zeit,eine Steuererklärung für das Jahr 2025 abzugeben. Eine solche Veranlagung aufAntrag für das Jahr 2022 sei noch bis zum 31.12.2026 möglich.

Für steuerlich beratene Steuerpflichtige, die zur Abgabeeiner Steuererklärung verpflichtet sind, laufe die Frist für das Jahr 2024 zum30.04.2026 ab.

Wer seinen Steuerbescheid in digitaler Form erhaltenmöchte, müsse dieses Jahr letztmalig aktiv dazu einwilligen, fährt dasFinanzministerium Schleswig-Holstein fort. Es wirbt dafür, von der elektronischenBekanntgabe in ELSTER Gebrauch zu machen. Die elektronische Bekanntgabe vonSteuerbescheiden als Regelfall sei bundesweit auf den 01.01.2027 verschobenworden. Ab diesem Zeitpunkt stelle das Finanzamt Steuerbescheide und andereSchreiben automatisch über ELSTER zum Abruf bereit, wenn Steuerpflichtige die entsprechendeSteuererklärung zuvor über ELSTER eingereicht haben. Mit der Verschiebung desAnwendungszeitpunkts solle allen Beteiligten ausreichend Zeit eingeräumtwerden, sich auf die Umstellung von der postalischen Bekanntgabe in Papierformauf die elektronische Bereitstellung des Steuerbescheides einzustellen.

Für 2026 gelte durch diese Verschiebung noch die Regelungder Vorjahre: Wer seinen Steuerbescheid in digitaler Form erhalten möchte, müssein diesem Jahr letztmalig aktiv dazu einwilligen. Ab 2027 gilt: Wer für eineelektronisch übermittelte Steuererklärung eine Bekanntgabe des Bescheids perPost in Papierform möchte, müsse der elektronischen Bekanntgabe ab 2027 aktivwidersprechen. Für in Papierform eingereichte Steuererklärungen sei keinsolcher Antrag notwendig.

Finanzministerium Schleswig-Holstein, PM vom 07.01.2026

Mit Freunden teilen